Abschluss

Abschluss

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Ab|schluss ['apʃlʊs], der; -es, Abschlüsse ['apʃlʏsə]:
1. <ohne Plural> Beendigung, das Abschließen:
ein schneller Abschluss; nach Abschluss der Verhandlungen.
Syn.: ↑ Ausgang, ↑ Ausklang (geh.), ↑ Ende, Schluss;
☆ etwas zum Abschluss bringen: etwas beenden:
die Entwicklungsarbeiten zum Abschluss bringen.
Syn.: etwas ↑ abschließen, etwas ad acta legen (bildungsspr.), etwas ↑ einstellen, etwas fertig machen, etwas ↑ fertigstellen, etwas ↑ schließen, etwas über die Bühne bringen (ugs.), etwas unter Dach und Fach bringen.
2. abschließender, oft verzierender Teil an etwas:
der obere Abschluss des Kleides, der Tapete.
Syn.: ↑ Besatz, ↑ Borte.
3.
a) das Abschließen (5):
zum Abschluss eines Vertrages ist es noch nicht gekommen.
b) geschäftliche Vereinbarung, abgeschlossenes Geschäft:
einen Abschluss tätigen, feiern.
Syn.: ↑ Abkommen, ↑ Abmachung, ↑ Absprache, ↑ Arrangement, ↑ Übereinkunft, ↑ Verabredung, ↑ Vertrag.

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Ạb|schluss 〈m. 1u〉
1. das Abschließen
2. Ende, Beendigung
3. Schlussabrechnung (Jahres\Abschluss, Konto\Abschluss)
4. Vereinbarung (Vertrags\Abschluss)
● \Abschluss eines Geschäftes ● einen \Abschluss tätigen ● ein günstiger \Abschluss; das war ein schöner \Abschluss des Abends ● etwas zum \Abschluss bringen; mit jmdm. zum \Abschluss kommen mit ihm etwas vereinbaren, handelseinig werden; zum \Abschluss ein Lied singen

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Ạb|schluss , der; -es, Abschlüsse:
1. Verschluss:
einen luftdichten A. herstellen.
2. abschließender Teil, Verzierung u. Ä.:
der [obere] A. eines Kleides, der Tapete.
3.
a) <o. Pl.> Ende, Beendigung:
der A. der Arbeiten;
den A. bilden;
in etw. seinen krönenden A. finden;
die Verhandlungen nähern sich dem A., stehen kurz vor dem A.;
nach A. des Studiums;
zum A. kommen/gelangen (nachdrückl.; abgeschlossen, beendet werden);
etw. zum A. bringen (nachdrückl.; etw. abschließen, beenden);
b) (Wirtsch., Kaufmannsspr.) Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung:
der A. der Bücher, Konten;
c) (Ballspiele) Beendigung eines Spielzuges durch einen Schuss aufs Tor:
beim A. Pech haben;
d) Abschlusszeugnis, -examen:
keinen A., einen guten A. haben;
einen A. anerkennen.
4.
a) <o. Pl.> das Abschließen, Vereinbaren; abschließende Vereinbarung:
der A. eines Bündnisses, Vertrages;
bei den Tarifverhandlungen kam man zu keinem A.;
b) (Kaufmannsspr.) geschäftliche, ein Geschäft abschließende Vereinbarung:
einen vorteilhaften A. [über 200 Tonnen Getreide] tätigen.

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Abschluss,
 
1) Börsenwesen: ein zunächst mündlicher, zum Abschlusskurs geschlossener Kaufvertrag, der durch die Schlussnote bestätigt wird.
 
 2) Handelsrecht: die nach § 242 HGB zum Schluss eines Geschäftsjahres erforderliche Endabrechnung der Bücher und Konten zur Ermittlung des Geschäftserfolgs (Jahresabschluss, Bilanz).

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Ạb|schluss, der; -es, Abschlüsse: 1. Verschluss: einen luftdichten A. herstellen. 2. abschließender Teil, Verzierung u. Ä.: der [obere] A. eines Kleides, der Tapete. 3. a) <o. Pl.> Ende, Beendigung: der A. der Arbeiten; den A. bilden; in etw. seinen krönenden A. finden; die Verhandlungen nähern sich dem A., stehen kurz vor dem A.; nach A. des Studiums; Noch eine Frage zum A. (Weber, Tote 196); »Eine rundum gelungene Tagung mit vielen interessanten Informationen und Diskussionen«, lautete zum A. das Resümee der Teilnehmer (CCI 13, 1998, 56); zum A. kommen/gelangen (nachdrückl.; abgeschlossen, beendet werden); etw. zum A. bringen (nachdrückl.; etw. abschließen, beenden); b) (Wirtsch., Kaufmannsspr.) Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung: der A. der Bücher, Konten; c) (Ballspiele) Beendigung eines Spielzuges durch einen Schuss aufs Tor: beim A. Pech haben; d) (ugs.) Abschlussprüfung, -examen: keinen A., einen guten A. haben; einen A. anerkennen; Nur die Hälfte aller Hauptschulbesucher beispielsweise schafft den A. (ran 3, 1980, 10). 4. a) <o. Pl.> das Abschließen, Vereinbaren: bei A. des Bündnisses, Vertrages; b) (Kaufmannsspr.) geschäftliche, ein Geschäft abschließende Vereinbarung: einen vorteilhaften A. [über 200 Tonnen Getreide] tätigen; Oft genug waren da welche dabei, mit denen er im Lauf des Tags zu Abschlüssen gekommen war. Die lud er immer ein (M. Walser, Seelenarbeit 23); c) tarifliche, den ↑Tarif (2) betreffende abschließende Vereinbarung; Tarifabschluss: Vor einem Jahr stellte Zwickel einen A. in Höhe der Inflationsrate in Aussicht (Woche 20. 6. 96, 13).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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